von 'Heavencrush'Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals "Gewährleistung"), das seit dem 1.1.2003 Gültigkeit besitzt, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. |
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