Hinweis an Spaßbieter
Sollte trotz Höchstgebot der Artikel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Auktionsende bezahlt und abgenommen werden, behalte ich es mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und anstatt Abnahme und Zahlung des Kaufpreises einen pauschalen Schadensersatz einzufordern, den ich nach billigem Ermessen maximal auf 30 % Ihres Schlussgebots festsetzen werde und deren Höhe dann im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Ihnen steht es natürlich frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bieten Sie nicht, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind. Durch die Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie, dass es sich hierbei um eine Vereinbarung und nicht um eine AGB handelt. Sollte sich ein Teil dieser Bestimmungen als unzulässig herausstellen, so bleiben die übrigen Regelungen dennoch wirksam.