von 'Fuchs2012'

 

Ich bin kein Händler sondern Privatperson. Das neue EU-Recht schreibt nun vor, dass auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende 1-Jahres-Frist bzgl. Garantie/Gewährleistung bei jeglicher Art von Waren, auch Neuwaren, zu verzichten! Mit einem Gebot verzichtet der/die Bieter/in außerdem auf jeglichen Anspruch auf Umtausch oder Rücknahme!

Bitte die Bewertung nicht vergessen!!!

 

 


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