von 'EocSarl'EOC Sàrl - Allgemeiner Geschäftsbedingungen 0. Definition Der Begriff „Verkäufer“ bezeichnet die luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung EOC Sàrl, mit Sitz in L-6562 Echternach 117, route de Luxembourg, eingetragen beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B166613 vertreten durch seinen zuständigen und befugten Geschäftsführer, sowie deren Mitarbeiter. Der Begriff „Käufer“ oder „Kunde“ bezeichnet die bezeichnet die Person, die mit dem Verkäufer einen Vertrag unterzeichnet hat oder beim Verkäufer eine Bestellung aufgegeben hat, sowie seine Erben,Verfügungsberechtigten und eventuell seinen Vertreter, wenn es der Zusammenhang erfordert. 1. Vertragsabschluss 1.1. Für alle Kaufverträge betreffend Kleidung und sonstige Ware, Lieferungen, Reparatur-, Umänderungs- oder Verschönerungsarbeiten, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige von diesen abweichende Bezugsvorschriften des Käufers verpflichten den Verkäufer nur, wenn er deren Befolgung ausdrücklich annimmt. 1.2. Angebote verstehen sich freibleibend, d.h. der Verkäufer behält sich die Genehmigung der Annahme vor. Der Vertragsabschluß erfolgt außerdem freibleibend in Bezug auf die Lieferungsverpflichtung, die Lieferzeit, den Kaufpreis und die Kaufmenge. 1.3. Die wechselseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den nachfolgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. 1.4. Die Übertragung von Rechten oder Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt. 1.5. Wird der Vertrag auf Wunsch vom Käufer kulanzhalber aufgehoben, ist der Verkäufer berechtigt 10% des Auftragwertes pauschal als Schadensersatz zu verlangen. Bei Sonderanfertigungen wird eine freiwillige Vertragsaufhebung nicht gewährt. 2. Preise und Zahlungen 2.1. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen und sofern nicht anders angegeben inklusive der gültigen Umsatzsteuer. Fracht-/Verpackungskosten werden zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 2.2. Liegen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 3 Monate, gelten die, zum Zeitpunkt der Lieferung, gültigen Preise des Verkäufers. 2.3. Die Zahlung hat bei Übergabe des Kaufgegenstandes sofort zu erfolgen. Bei Versandhandel gegen Vorabüberweisung. Bei Festaufträgen und Waffensendungen gegen Einzugsermächtigung. Bei 2 Auslandslieferungen gegen Vorabüberweisung. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. 2.4. Fest- bzw. Sonderbestellungen bei Vertragsabschluss (z.B. Waffen, Kleidung, Elektrogeräte), sowie Bestellungen deren Wert EUR 500.- übersteigt, sowie sämtliche Reparatur-, Umänderungs- oder Verschönerungsarbeiten an Waffen, werden nur gegen Vorkasse und Übernahme evtl. weiterer Kosten, die nicht in direkter Verbindung zum Kaufpreis stehen, berechnet. 3. Lieferung und Termine 3.1. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers bzw. bei Vereinbarung ab Lieferwerk. 3.2. Liefertermine sind unverbindlich. Aus der Nichteinhaltung der Liefertermine kann der Käufer keine Rechte und Ansprüche herleiten. Insbesondere berechtigt eine Verzögerung den Käufer nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Der Käufer bleibt zur Abnahme verpflichtet. 3.4. Der Käufer, der es, nach Benachrichtigung, versäumt die Ware innerhalb von 10 Werkstagen abzuholen verpflichtet Aufbewahrungskosten von EUR 20 pro angefangenen Tag zu entrichten. 3.5. Entschädigungsansprüche des Kunden im Falle verspäteter Leistung sind ausgeschlossen,soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zutreffen. 4. Gewährleistung und Haftung 4.1. Der Käufer ist verpflichtet die Ware bei Abnahme zu überprüfen. 4.2. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige offensichtliche Mängel, gilt die Ware als genehmigt. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Käufers. 4.4. Während der gesetzlichen Frist ab Übergabe der Ware wird gewährleistet, daß unoffensichtliche Mängel der Ware nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos behoben werden. Dem Käufer bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen oder im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 4.3. Für gebrauchte Artikel wird keinerlei Gewährleistung übernommen. 4.4. Kleidung kann nicht bemängelt werden nachdem der Kunde das Geschäft verlassen hat. 4.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer nicht genehmigte Zusatzteile anbringt, nicht genehmigtes Zubehör verwendet oder Reparaturen durch nicht vom Verkäufer autorisiertes Personal vornehmen läßt und hierdurch einen Schaden verursacht wird. 4.5. Jegliche Ansprüche aufgrund einer möglichen Nicht-Konformität der gelieferten Ware muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich per Einschreiben anzeigen. 4.6. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen des Verkäufers zutreffen. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1. Das Eigentum an der Ware ist vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden jetzt oder künftig entstehen. 5.2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. 5.3. Nach angemessener Frist über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, kann der Verkäufer anderweitig zu verfügen und unter Warenwert veräußern. Für die Differenz haftet einzig und allein der Käufer. 5.4. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 6. Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung 6.1. Dem Käufer steht wegen etwaiger ihm gegenüber dem Verkäufer zustehender Ansprüche weder ein Aufrechnungs- noch Zurückbehaltungsrecht gegenüber dessen Forderungen bzw. Rechten aus Warengeschäften zu, einschließlich Nebenkosten. 7. Erwerb von erlaubnispflichtigen Artikeln 7.1. Erwerbscheinpflichtige Artikel (Waffen und Munition entsprechend der Definition im abgeänderten Gesetz vom 15. März 1983 über Waffen und Munitionen) werden nur gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z.B. Jagdschein, Waffenbesitzkarte oder Munitionserwerbschein, zweckmäßigerweise auch gegen eine amtlich beglaubigte Kopie dieser Dokumente verkauft oder geliefert. 7.2. Ziffer 7.1. gilt auch für Käufer aus dem Ausland und derer jeweiligen nationalen Gesetzgebung. 7.2. Erwerbscheinfreie Waffen oder Zubehör werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, welche dem Käufer das Erreichen des 18. Lebensjahres bestätigt ( Personalausweis ), verkauft oder geliefert. 8. Salvatorische Klausel 8.1. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen übt auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts keinen Einfluß. Die Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, daß der mit der ungültigen Bestimmung verbundene juristische und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. 9. Datenspeicherung und Datenschutz 9.1. Die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden bei Korrespondenzbeginn und Auftragserteilung, unter Beachtung der Bestimmungen des Luxemburger abgeänderten Datenschutzgesetzes 2. Augustes 2002, beim Verkäufer mittels elektronischer Datenverarbeitung erfasst und gespeichert. 9.2. Persönliche Daten werden nur zu internen Zwecken verwendet. In keinem Fall wird die Anschrift, oder sonstige persönliche Daten, an Dritte weiter. 9.3. Ausgenommen von dieser Regelung sind (1) die Weitergabe Ihrer Anschrift an zur Abwicklung beteiligte Personen bzw. Unternehmen, die z.B. für den Versand der Ware benötigt werden, (2) der Versand von Verkaufsangeboten des Verkäufers nach ausdrücklicher Einwilligung des Käufers, und (3) die Freigabe bei offiziellen Anfragen von Behörden und Justiz. 10. Anwendbares Recht und Zuständigkeit Anwendbares Recht für Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Luxemburger Recht. Im Falle eines Rechtsstreits sind die Luxemburger Gerichte von und zu Luxemburg ausschließlich zuständig. |
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