von 'Ennepetaler'

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Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien der Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD“ steht für Cadmium, " Pb“ für = Blei und "Hg“ für Quecksilber.


Entsorgung von Altgeräten / Elektrogesetz
Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt: 1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte. 11.Glühlampen und Leuchten in Haushalten. Durchgestrichene Mülltonne = mit diesem Symbol gekennzeichnete Altgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Diese Elektro- und Elektronikaltgeräte können Sie seit dem 24. März 2006 kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben werden. Die Öffnungszeiten der Sammelstellen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt Verwaltung -------------------------------------------------------------------------------- Copyright (c) 2002-2011 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB an.


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