von 'Ebental'Der Verkauf erfolgt durch die Firma Ebental mit Sitz in Unna und bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Ebental.Gerichtsstand ist Amtsgericht Unna.Steuernummer 83742869010 Wegen Inanspruchnahme der Kleingewerberegelung.„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Bei Kleinunternehmern wird zwar die Umsatzsteuer „nicht erhoben“ – die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes müssen aber auch sie beachten. Das gilt auch für die Pflichtbestandteile von Rechnungen, die in § 14 Abs. 4 UStG aufgelistet werden. Ferner sind Unternehmer und somit auch Kleinunternehmer nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen, wenn sie eine Leistung an einen anderen Unternehmer erbringen. Wichtig: Kleinunternehmer dürfen beim Ausstellen von Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen! Darüber hinaus sind Kleinunternehmer verpflichtet, den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben zu nennen. Der tendenziell abwertende Begriff „Kleinunternehmer-Regelung“ muss dabei allerdings nicht erwähnt werden. Ein Hinweis auf den einschlägigen Gesetzes-Paragrafen ist völlig ausreichend – zum Beispiel so: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Nachfolgend einige weitere alternative Formulierungsbeispiele für den Hinweis zu den fehlenden Umsatzsteuer-Angaben: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“ „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.“ |
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