von 'Coleslaw'Gewährleistung Das neue Gewährleistungsrecht seit 1.1.2002 zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen: Ich bin kein Händler! Es gibt keine weitere Gewährleistung oder Garantie. Keine Nachverhandlungen. Kein Kauf auf Probe. Keine Warenrücknahme. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren - auch bei Privatkäufen vor. Jeder der über 793 400 Egun-Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen (Eine der vielen Schnaps-Ideen der EU-Bürokraten). Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiteren Rechtsangleichung nach Deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistungsgarantie ausdrücklich frei. Stand der Dinge: 01. Januar 2014 |
Copyright (c) 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an. Impressum • Kontakt • zur Web-Ansicht • EU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten |