von 'Case77'

von 'Case77' Hallo und willkommen auf meiner myGun-Seite. Es gibt hier nichts zu Kaufen, lediglich eine Info an alle Unwissenden und Besserwissenwollenden. Zentrales Thema: Ausschluß von Garantie und Gewährleistungen bei Privatverkäufen. EU-Recht, BGB? Zu Beginn sei gleich gesagt, dieses EU-Recht für Privatverkäufer gibt es nicht, lediglich gewerbliche Händler sind davon betroffen. Das Vertragsrecht bzw. Kaufvertragsrecht regelt nicht der Verkäufer, sondern das BGB (bürgerliches Gesetzbuch). Ich will nicht alle Paragrafen runterrasseln, lediglich darauf aufmerksam machen, daß eine Gewährleistungspflicht immer besteht. Jeder sollte sein Produkt möglichst gut beschreiben, aussagefähige Fotos machen, und bestätigen alle Angaben nach bestem Gewissen gemacht zuhaben. Das ist nämlich der tatsächliche Inhalt bei Gebrauchtkäufen. Die Ware muß immer die Beschaffenheit aufweisen, welche angepriesen wird. Sonst ist Nachbesserung, Neulieferung, Rückgabe oder Wandlung erlaubt. Alle Interessierten können das mal selbst nachlesen, BGB § 433 - § 479! Eine gesetzliche Garantie muß nur der Hersteller bzw. Händler geben. Thema Versandkosten, Pakete bis 5kg versichert! Wo eigentlich fast alles darunter fällt. Post versichert 7,00 Euro GTS Logistik versichert 6,38 Euro DHL versichert 6,67 Euro Der Courier versichert 7,40 Euro Hermes Versand versichert für 6,90 Euro Ich persönlich finde Angaben zwischen 10,- und 30,- Euro als pure Abzocke und Betrug. Ihr solltet immer den preiswertesten Anbieter wählen, wir wollen doch nicht die Logistikunternehmen reich machen. Ein möglicher Rechtsanspruch auf Zuzahlung für die Versandaufwendungen besteht nicht, da dies eine Dienstleistung wäre und somit einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bedarf. Diese dürfen aber nur Händler austellen. Also passt auf, fragt jeden Verkäufer der zu hohe Versandkosten fordert nach seiner Versandart. Kosten welche nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, können zurück gefordert werden. Wichtig immer alles so verpacken, daß kein Schaden durch werfen oder stoßen enstehen kann. Sonst tritt wieder das BGB in Kraft, heraus rausreden (die Post ist schuld) entfällt somit. Nur wenn Artikel und Paket stark beschädigt sind, kann die Post verantwortlich gemacht werden. Thema Markiererverkauf: Anbieten für Deutschland bis 2003, "F-Stempel" = F im Fünfeck ab 2003, zusätzlich Zulassungsstempel, Händlerkennung und Kaliberstempel. Oder Eingutachten mit vorlegen, zB. ältere Timmy´s. Thema HP-Flaschen und deren Benutzung PI = Flaschen mit PI-Zeichen und europäischem Tüv, Tüv max. 5 Jahre Dot = Flaschen mit amerikanischem Tüv, Dot max. 3 Jahre Kauft nur noch PI-Flaschen, Dot-Flaschen können in Deutschland nicht "getüvt bzw. gedottet" werden, eine Benutzung ohne gültigem Tüv oder Dot ist nicht mehr erlaubt. Auf legealen Spielfeldern dürfen diese Flaschen weder befüllt noch benutzt werden. Ausserdem entfällt der Versicherungsschutz! Sinnvolles Zubehör, Thema Tuning Jeder der tunt sollte sich im klaren darüber sein, daß Tuning eine Erlöschung der Zulassung bewirkt. Wer also Wechselläufe, Bolt´s, E-Board oder mit anderen Sachen seine Gun so verändert, dass dies nicht mehr dem vom Hersteller zugesicherten Originalzustand wie zB. dem Musterstück beim BKA entspricht, verliert seine Zulassung. Im Klartext, aus deinem Markierer wird plötzlich eine illegale Waffe, die nun vor dem Gesetz behandelt wird wie eine echte Waffe. Die Einziehung ist sicher, der Strafbestand sieht Strafen von Geldstrafe bis Haftstrafe vor. Es ist kein Kavaliersdelikt seine Gun so zu verändern, dass sie der Zulassung nicht mehr entspricht. Denkt an eure Fahrzeuge, auch da muß jedes Tuning vom Tüv abgenommen sein, sonst wird es teuer. Erlaubt ist allerdings alles, was die Gun verschönert und den Schussdruck nicht verändert. Thema Bieten für eine Auktion Bleibt immer fair in den Auktionen und bietet auch nur dann, wenn ihr die Artikel wirklich wollt. Ich erlebe es leider zu oft, daß abgeschlossene Auktionen wieder neu eingestellt werden, weil der Käufer scheinbar die Auktion nicht wirklich will, der Freund den Preis zu sehr hoch getrieben hat oder es Leute gibt, welche glauben Bieten wäre nur Spass. Ihr täuscht Euch alle, nach dem Gesetz sind gewonnene Auktionen verbindliche Kaufverträge. Wer keine Klage riskieren will, sollte sich daran halten. Wer alles gelesen hat, dem wünsche ich glückliche eGun-Zeiten und viele gute Auktionen.

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