von 'Antonnie'Durch das Gewinnen einer Auktion ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen worden. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages (Nichtabnahme) durch den Bieter wird eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises zzgl. evtl. Anwalts- und Gerichtskosten fällig. Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie nicht die Absicht haben den Artikel zu den angebotenen Bedingungen abzunehmen. |
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