von 'AlexBdf'

Guten Tag lieber eGuner,

ich bin Jäger und Sportschütze und nutze die Plattform eGun um als Privatperson Artikel zu ersteigern oder auch anzubieten.

Wird ein von mir angebotener Artikel ersteigert, bei dem eine Erwerbsberechtigung (EWB) erforderlich ist, muss diese entsprechend dem ersteigerten Artikel zumindest in Kopie zusammen mit den Kontaktdaten der waffenrechtlich zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Ich setze voraus, dass alle Handelspartner auf eGun sowohl mit dem Waffenrecht (insbesondere §13 und 14 WaffG) als auch dem Vertragsrecht vertraut sind. Mit dem Zuschlag als Höchstbieter kommt ein rechtmäßig bindender Kaufvertrag zustande. Nachverhandlungen und Rücktritt von der Auktion sind daher grundsätzlich ausgeschlossen.

Als privater Verkäufer schließe ich die Gewährleistung aus.

Nach Abschluss der Transaktion sollte es für beide Partner selbstverständlich sein, eine gegenseitige Bewertung vornehmen, um den anderen auf eGun handelnden Personen und Firmen eine Orientierung über das eigene Handelsgebaren zu ermöglichen.

Gut Schuss und Waidmannsheil


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