von 'Wotanodin'

Hallo an Alle. Grundsätzlich bin ich der Meinung, wer etwas ersteigert der sollte dies auch bezahlen und den Kauf abwicklen, dazu gehört auch die Kommunikation zwischen den egun-Partnern. Wer mal was falsches Ersteigert - d.h. es nach Ablauf der Auktion nicht will soll sich melden und den Kontakt aufnehmen - bei einer ordentlichen Kommunikation kann man immer was machen. Und auf Auktionen, für die eine EWB erforderlich ist - bei Angebotsabgabe sollte man auch die richte EWB besitzen.

Copyright (c) 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an.

ImpressumKontaktzur Web-AnsichtEU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten
request time: 0.004036 sec - runtime: 0.002967 sec