IMPRESSUM
Verantwortlich für den Inhalt gemäß Paragraph 10 Absatz 3MDStV ist:
Firmenname: Jagd-Sport FRIEDL, Mitglied im VDB
Inhaber: Rosalinde FRIEDL
Die EU-Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Link zur Online Streitbeilegung kann unter http://ec.europa.eu aufgerufen werden. Firma Jagd-Sport Friedl, Inhaberin Rosalinde Friedl, ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren weder verpflichtet noch dazu bereit.
Anschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 21
92676 Eschenbach
Tel: +49 9645 355
Hdn.: +49 15116942827
Fax: +49 9645 918269
E-mail: waffen.friedl-esb@t-online.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer
gemäß Paragraph 27a Umsatzsteuergesetz: DE157424503
Steuer Nummer: 255/218/30495
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma:
Jagd-Sport Friedl,
Gerhart-Hauptmann-Straße 21,
92676 Eschenbach/Opf.
1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Jagd-
Sport Friedl, Gerhart-Hauptmann-Straße 21, 92676 Eschenbach. Abweichenden Vorschriften
des Vertragspartners/Käufers/Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse, auch
wenn nicht noch einmal eine erneute Vereinbarung stattfindet.
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen – insbesondere die Geltung von
Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung des
Verkäufers.
2. Auftrag und Annahme
Der Besteller ist 14 Tage an seine Bestellung oder seinen Auftrag gebunden. Bestellungen und
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers.
Bei Ware, die nicht vorrätig ist, ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach
Auftragserteilung die Annahme abzulehnen.
Im Falle der Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf die
Übertragung der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart
und durch den Verkäufer bestätigt sind.
3. Widerruf
Bei Verträgen mit Verbrauchern über die Lieferung von Waren unter ausschließlicher
Verbindung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax, E-Mails etc. steht dem
Verbraucher bei Verträgen im Rahmen des Fernabsatzes und bei Vorliegen von
Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung
der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Für die
Fristwahrung des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt bei
der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben). Kann die empfangene Ware
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, hat der
Besteller insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind
innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu erfüllen.
Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht wurde.
Anderenfalls hat der Verkäufer die Rücksendung zu tragen. Hat der Besteller die Kosten zu
tragen, wird unfrei gesendete Ware nicht angenommen.
4. Lieferfrist
Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Gesamtbereitschaft mitgeteilt ist
oder Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorgesehener Hindernisse, die außerhalb des
Willens des Verkäufers liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger
Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von dem
Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Teillieferungen sind innerhalb der von dem Verkäufer angegebenen Lieferfristen zulässig,
soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
5. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers bestimmt.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. die
Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller
zumutbar sind.
6. Annullierungskosten
Für den Fall, dass der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurücktritt, kann der
Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu
machen, 10% des Kaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten
für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
7. Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und vom Verkäufer berechnet. Porto- und
Verpackungsspesen werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
Die Wahl der Versandart und des Versandunternehmens erfolgt durch den Verkäufers Das
Risiko und die Kosten des Versands trägt der Besteller.
Erwerbsscheinpflichtige Waffen werden nur an den erwerbsberechtigten Käufers verschickt oder
eigenhändig an den Erwerbsberechtigten übergeben.
8. Transportschäden
Erkennt der Besteller bei Erhalt der Lieferung der Verpackung Schäden an der Ware, hat er bei
Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu
lassen.
9.Transportschäden, welche erst nach Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen
unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich dem Verkäufer gemeldet werden.
10. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Der Besteller ist berechtigt,
den Liefergegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder
sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die
Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der selben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist
unverschuldet vorübergehend an der Annahme verhindert.
Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, ist der Verkäufer nach
Setzen einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, vom Vertag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichtefüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es dann
nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig
auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf dem Besteller über. Erklärt der
Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der
Verweigerung auf dem Besteller über.
11. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes
zur Zahlung fällig. Der angegebenen Preise beinhalten beim Endverbraucher die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Händlerpreise sind netto ohne Mehrwertsteuer. Der Verkäufer ist berechtigt,
auf Vorauskasse zu bestehen.
Der Verkäufer berechnet Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen
Basiszinssatz.
Ist der Besteller Kaufmann, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von dem
Verkäufer nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die
Aufrechnung solchen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und der Besteller/Käufer kein
Kaufmann ist.
12. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragschluss und vereinbarten Liefertermin
mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die
Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer
berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der
Besteller ist zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der
allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich
übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung
zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen
liegen.
13. Gewährleistung
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Besteller/Käufer die Sache frei von Sach- und
Rechtsmängeln zu beschaffen.
Ist die Kaufsache mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet, so kann der Käufer Nacherfüllung
verlangen. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, schlägt diese fehl, oder kommt sie
wegen anderer Umstände nicht in Betracht, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten, den
Kaufpreis mindern, oder Schadenersatz wegen des verbleibenden Mangels geltend machen. Der
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
Zusätzlich kann der Käufer zu dem Schadenersatz wegen sonstiger Vermögensnachteile
beanspruchen, die dadurch entstanden sind, dass der Verkäufer die Sache nicht frei von Sachbzw.
Rechtsmängeln verschafft hat.
Der Käufer hat sowohl den Rücktritt als auch die Minderung schriftlich gegenüber dem
Verkäufer zu erklären.
Soweit der Käufer wegen eines Mangels der Kaufsache Schadenersatz geltend macht, ist dieser
jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Der
Verkäufer haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatz an Stelle der
Lieferung kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nicht
unerheblich ist.
Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in der Regel nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist
beginnt mit Ablieferung der Ware. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine
gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Verbrauch und natürlicher Verschleiß sind in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäßer Gebrauch oder überdurchschnittliche
Beanspruchung der Ware. Holzteile, insbesondere Schäfte, sind ein Naturprodukt und
unterliegen in Farbe und Maserung einer natürlichen Verschiedenheit, dies berechtigt nicht zu
Gewährleistungsansprüchen.
14. Haftung
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Verkäufer nicht – egal aus welchem
Rechtgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch den Verkäufer, dessen
gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von
Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den typischen
vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder
Unmöglichkeit oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet der
Verkäufer nicht.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen
verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
15. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, das Eigentum an der gelieferten
Ware vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der
Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden
oder dies ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich erklärt wird.
16. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Bei der
Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Bestellers/Käufers gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der
Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt die
Weitergabe von Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung.
Der Käufer/Besteller kann gemäß § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz bzw. § 4 Abs. 3
Teledienstdatenschutzgesetz der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung der Daten
jederzeit durch Mitteilung an den Verkäufer widersprechen, bzw. die Einwilligung widerrufen.
Nach Erhalt des Widerspruches bzw. Widerrufes werden die bei dem Verkäufer betroffenen
Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
17. Da wir gewerbliche Anbieter sind , behalten wir uns den Zwischenverkauf vor. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung der Ware.
18. Erwerb von Waffen, Munition, Pulver
Erwerbsscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen
Vorlage von gültigen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Dokumenten, z.B.
Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtliche
bestätigte Fotokopie aller beschrifteten Seiten (Faxkopie wird nicht anerkannt),
Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung
im Original. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines
erworben werden.
Erwerbsscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Originalurkunde oder
zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18.
Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Eschenbach/Opf.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist, wenn der Besteller
Kaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Hauptsitz des Verkäufers
zuständig ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Soweit
der Besteller/Käufer Verbraucher ist, kann dieser an seinem Hauptsitz klagen.
20. Sonstiges
Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Alle Nebenabreden oder Änderung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Der Verkäufer behält sich bei seinen Angeboten ausdrücklich eventuelle Irrtümer und
Schreibfehler vor. Alle Angebote sind nur solange gültig, bis der Vorrat reicht!
21. Die EU-Komission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, soblad die Plattform aktiviert ist, voraussichtlich ab dem 15.02.2016.
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