von 'SaarInsolvenz'

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Saar-Insolvenz seit 1988 tätig

Ich bin Nachlass & Insolvenzverwerter aus Heusweiler /Saarbrücken.

Spezialisiert seit 1988 auf die Verwertung von Nachlässen & Insolvenzen von: Privat, Handel, Handwerk, Industrie.

Allgemeines zum Thema Versandpauschale: Die von mir angegebenen Versandkosten beinhalten die Kosten für Verpackung und versicherten Paketversand innerhalb Deutschland.

Weltweiter Versand: Erfragen Sie bitte vor Abgabe eines Gebotes, die für Ihr Land erforderliche Versandpauschale.

Noch Fragen? Dann mailen Sie mir unter saar-insolvenz@web.de oder rufen mich gleich unter der 0170 - 303 6000 an...

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Saar-Insolvenz

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Saar-Insolvenz und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Käufer" genannt), die über den egun-Marktplatz die Waren von Saar-Insolvenz erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Saar-Insolvenz in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Saar-Insolvenz in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Vertragsschluss bei Artikeln, die im Angebotsformat Auktion eingestellt sind

a) Durch Einstellen eines Artikels auf der egun-Website gibt Saar-Insolvenz ein verbindli-ches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Saar-Insolvenz bestimmt dabei einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Zusätzlich bestimmt Saar-Insolvenz bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, einen für den Käufer nicht sichtbaren Mindestpreis.

b) Der Käufer nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

c) Der Vertrag zwischen Saar-Insolvenz und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch Saar-Insolvenz der Höchstbietende ist, es sei denn, Saar-Insolvenz war gesetzlich dazu berechtigt, das An-gebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Der Vertrag kommt allerdings bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, nicht zustande, wenn das Gebot des Käufers den Mindestpreis nicht erreicht.

(2) Vertragsschluss bei Festpreisartikeln

a) Durch Einstellen eines Artikels auf der egun-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" oder "Sofort+Neu" gibt Saar-Insolvenz ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab (Festpreisangebot). Saar-Insolvenz bestimmt dabei einen Festpreis, zu dem das Angebot unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion zu diesem Festpreis angenommen werden kann. Zusätzlich kann das Festpreisangebot von Saar-Insolvenz mit der Option "Preis Vorschlagen" versehen werden.

b) Der Vertrag zwischen Saar-Insolvenz und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer über die Sofort-Kaufen Funktion ein Gebot in Höhe des Festpreises abgibt.

c) Gibt der Käufer im Rahmen der Option "Preis vorschlagen" ein Gebot ab, das unter dem Festpreis liegt, kommt ein Vertrag zustande, wenn Saar-Insolvenz das Gebot annimmt. Unterbreitet Saar-Insolvenz dem Käufer ein Gegengebot, gilt das Gebot als abgelehnt. In diesem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer das Gegengebot annimmt. Gebot und Gegengebot sind bindend und behalten für 48 Stunden ihre Gültigkeit.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen von Saar-Insolvenz.

(2) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen.

(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. (

4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszins-satz.

(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich unserer im egun-Angebot aufgeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Vertragsschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.

(2) a) Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufge-genstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über.

b) Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufge-genstands geht auf den Käufer über, sobald Saar-Insolvenz den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Saar-Insolvenz. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Saar-Insolvenz nicht zulässig.

§ 6 Preise

Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. In Einzelfällen kann der im jeweili-gen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, d.h. der Endpreis ist ohne Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, die ggf. gesondert ausgewiesen werden.

§ 7 Rücktritt

(1) Saar-Insolvenz ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver-mögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

a) Saar-Insolvenz trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Saar-Insolvenz ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

a) Ist der Kauf für Saar-Insolvenz und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Saar-Insolvenz erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Saar-Insolvenz innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs-voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

b) Bei Mängeln leistet Saar-Insolvenz nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

(3) Liefert Saar-Insolvenz zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Saar-Insolvenz vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Saar-Insolvenz.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Saar-Insolvenz nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Saar-Insolvenz oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Saar-Insolvenz gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots auf dem egun-Marktplatz.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Saar-Insolvenz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen georderte Ware für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll.

§ 1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Liefe-rung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Saar-Insolvenz Einzelfirma,

Michael Günther

Kurhoferstr.6

66265 Heusweiler 

Mail: saar-insolvenz at web.de  

Fon: +49 (0)170 – 303 6000

§ 2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuge-währen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück-gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ih-nen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die be-stimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie kei-nen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Wider-rufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

§ 3 Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zuge-schnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Ende der Widerrufsbelehrung

Heusweiler, den 01.03.2023


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