von 'Lady686'Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen (Schuldrechtsreform) muss ich den hier notwendigen Nachsatz schreiben: Bei meinen Angeboten handelt es sich um rein private Auktionen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt Ihr euch ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie / Gewährleistung /Wandelung etc. zu verzichten. Ebenso keine Haftung für Folgeschäden bei Gebrauch der ersteigerten Sache. Ansonsten bitte nicht bieten. § Entsprechend der neuen Gewährleistungsvorgaben ab 01.01.2003 weise ich darauf hin, daß sich der angebotene Gegenstand in gebrauchtem Zustand befindet. Es wird von 'Privat-an-Privat' verkauft, dies ist kein Handelsgeschäft im Sinne des Fernabsatzgesetzes. |
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