von 'Venator123'

Sie ersteigern ein gebrauchtes Gut von Privat: keine Garantie; keine Rücknahme; keine Gewährleistung; keine Nachbesserung; kein Nachverhandeln nach dem Zuschlag. Mit dem Zuschlag gehen Sie einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein. Das Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Die angebotene Ware ist, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, gebraucht. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Mit Ende der Auktion gelten auch die Änderungen in der Artikelbeschreibung. Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf). D.h.: wenn Päckchen, Maxibriefe oder ähnliches ohne Beleg verloren gehen, haftet der Käufer. Bei versicherten Paketen und Einschreiben existiert ein Absendernachweis mit dem ein Nachforschungsantrag gestellt werden kann, aber auch hier besteht keine Haftung oder Anspruch auf Ersatzlieferung. Entsprechende Forderungen sind dann direkt an die entsprechenden Zustelldienste zu richten. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden. Bei einem Auslandversand entstehen andere Portokosten! Dieser Hinweis ist leider notwendig und hat nichts mit dem Zustand des zur Auktion stehenden Artikels zu tun.


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