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GPO SPECTRA™ 8x 1,6-13x44i mit Schiene – Das ultrakompakte Premium-Zielfernrohr mit 8-fach Zoom

Das GPO SPECTRA™ 8x 1,6-13x44i mit Schiene erweitert die erfolgreiche Familie der 8-fach Zoom-Zielfernrohre um einen extrem vielseitigen, leichten und ultrakompakten Allrounder.
Mit seinem extrem kurzen 44-mm-Objektiv, dem verstärkten Gehäuse und einem Parallaxenausgleich ab 10 m ist dieses Premium-Zielfernrohr die perfekte Plattform für modernste Jagdtechnik – egal ob Wärmebild-Vorsatzgeräte oder Okularaufsätze (Nachtsicht).

Vom weiten Sehfeld bei der Bewegungsjagd (1,6x) bis hin zur präzisen Detailerkennung auf weite Distanzen (13x):
Das SPECTRA™ 8x ist der unschlagbare Generalist für Pirsch, Ansitz, Drückjagd und Weitschuss.

Herausragende optische Leistung & Mechanik

Intelligente iControl™ Beleuchtungssteuerung (Made in Germany)

Das bewährte G4i Faserabsehen in der 2. Bildebene verfügt über einen extrem feinen und hellen Leuchtpunkt.
Die innovative iControl™-Technologie schützt Sie vor leeren Batterien:

Technische Daten auf einen Blick

Vergrößerung 1,6x – 13x
Objektivdurchmesser 44 mm
Sehfeld (FOV) auf 100m 25,6 m bis 3,2 m 
Absehen G4i Fiber (Faserabsehen)
Bildebene 2. Bildebene (SFP – Absehen vergrößert sich nicht mit)
Mittelrohrdurchmesser Schiene
Parallaxeeinstellung 10 m bis unendlich
Transmission 90% (nach ISO 14490-5:2005)
Klickverstellung (100m) 1 cm pro Klick (1 Klick = 10mm / 100m)
Gesamtverstellweg (H/S) 320 cm / 320 cm auf 100m
Länge / Gewicht 308 mm / 685 g
Objektivgewinde innen M46 x 0,75

Lieferumfang

Hersteller
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

EU verantwortliche Person
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist




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