Amberg EL- Gewehr Mod. Gew. 98 ( 1917 ) Zimmerstutzen im Kal. 4 mm R.

Waff. Nr. 8719 Nicht Nummerngleich.

Hersteller Amberg. Bj. 1917.

Gesamtlänge 125 cm. Ursprüngliche Lauflänge im Kal. 8 x 57 sind 72 cm.

Wurde in den Nachkriegsjahren zu einem 4 mm Zimmerstutzen umgebaut. Mit einem Gestänge durch den Lauf zu einem Löffellader. Die Lauflänge des 4 mm Laufes sind 19 cm.

Die Kugelgröße am Lauf oder an den Löffellader sind nicht angegeben.

Ursprüngliche Gew. 98- er Visierung ist erhalten geblieben. Das Korn ist mit einer seitlichen verstelbaren Feineinstellung versehen.

Die Waffe wurde mit einem 98- er Schaft versehen. Die Beschläge sind aus der späteren Blechpräge

Ferigung mit einem Winter- Abzug.

Denke- das der Umbau in einem Zimmerstutzen nach dem II WK erfolgt ist.

Die Waffe gehört zum Bayerischen Gebrauchstum- und von dieser Art recht selten.

Also durchaus Sammlerwürdig.

Die Waffe hat Ihrem Alter gemäß ihre Gebrauchsspuren.

Technische Funktion ist einwandfrei . . . .

 

Wichtiger Hinweis:

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Als Händler garantiere ich für den einwandfreien Zustand . Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Versandkosten trägt jedoch der Käufer.

Waffen und Munition werden gegen Zusendung (Postweg) der Original EWB oder einer Behördlich beglaubigten Kopie versendet. Eingescannte , Fotografierte oder mit Fax gesendete Erwerbsberechtigungen können von mir anerkannt werden.

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Information zu NWR-IDs

 

Liebe Kunden,

 

seit dem 01.09.2020 ist das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.

 

Deshalb benötigen wir zwingend Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zur Überkassung einer Waffe.

 

 

Ihre Personen-ID (beginnt mit einem P),

die Erlaubnis-ID Ihrer WBK(s) (beginnt mit einem E)

•die Nummer Ihrer WBK bzw. Jagdschein

•die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum Ihrer WBK

•Ihren Geburtstag und -ort

 

 

Diese Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei der Waffenbehörde.

 

Sollten Sie diese noch nicht von Ihrer Behörde zugesandt bekommen haben, bitten wir Sie darum, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post bei Ihrer Waffenbehörde anzufordern, damit wir für Sie auch nach dem 01.09.2020 noch alle Dienstleistungen direkt durchführen können.

 

Vielen Dank




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