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GPO SPECTRA™ Pistol Dot Rotpunktvisier – Maximale Präzision für Kurzwaffen

Das GPO SPECTRA™ Pistol Dot ist ein offenes Rotpunktvisier (Red Dot), das speziell für das anspruchsvolle Schießen mit der Kurzwaffe (auch für Langwaffen) entwickelt wurde.
Es ermöglicht eine blitzschnelle Zielerfassung sowie ein präzises und absolut wiederholgenaues Treffen – egal ob im dynamischen Schießsport oder im harten Jagdeinsatz.

Dank seines extrem kompakten Designs, eines Gewichts von gerade einmal 21 Gramm und der bewährten Leupold / DeltaPoint Pro Schnittstelle ist es die perfekte Wahl für moderne Pistolen mit Optikvorbereitung ("Optics Ready").

Intelligente Technik & Überragende Batterielaufzeit

Robust, Wasserdicht & Vielseitig montierbar

Das Gehäuse aus schwarz eloxiertem Aluminium ist nach IPX7 wasserdicht und extrem schockfest.
Die präzise, taktile 1/4 MOA Klickverstellung erlaubt ein einfaches und zuverlässiges Justieren.
Neben der direkten Montage auf Leupold/Delta-Schnittstellen ist im Lieferumfang bereits eine Picatinny-Basis enthalten, wodurch das Red Dot auch auf Gewehren, Flinten oder passenden Pistolen-Montageschienen Platz findet.

Technische Daten auf einen Blick

Vergrößerung 1x
Leuchtpunktgröße 3 MOA
Fenstergröße 22 x 16 mm (Polymerlinse mit Antireflex-Beschichtung)
Helligkeitssteuerung Automatisch (inklusive Nachtsicht-Kompatibilität)
Batterietyp CR1632 (Wechsel seitlich über Schublade)
Batterielaufzeit Bis zu 40.000 Stunden
Abschaltung Automatisch nach 1 Minute Inaktivität (Bewegungssensor)
Klickverstellung 1/4 MOA pro Klick (taktil spürbar)
Max. Verstellbereich 60 MOA Höhe / 60 MOA Seite
Schutzklasse Wasserdicht nach IPX7
Schnittstelle / Fußabdruck Leupold / DeltaPoint (inkl. Picatinny-Adapter)
Abmessungen (L x B x H) 40,6 x 27 x 23 mm
Gewicht Ultraleichte 21 g

Lieferumfang

Hersteller
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

EU verantwortliche Person
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

 




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