Repetierer / Repetierbüchse
Tikka T3x - Modell Hunter - Kaliber 30-06
Waffe wurde 2016 von mir neu erworben. Im Jahr 2019 wurde der Lauf um ca. 6 cm gekürzt und ein Laufgewinde geschnitten.
Die Tikka Schaftkappe wurde getauscht und eingeschliffen. Der Schaft ist lediglich geölt und nicht neu gebeizt.
Ursprüngliche Lauflänge 57 cm - jetzige Lauflänge ca. 51 cm - Mündungsgewinde M14x1
Die zum Verkauf stehende Repetierbüchse wird mit folgendem Zubehör verkauft:
1) Montabasen für Tikka - Sako Optilock sowie 30 mm Ringe in Medium-Bauhöhe (bisher war ein 50er Glas montiert)
2) Schalldämpfer A-TEC Hertz 150 .30CAL M14x1
3) Laufreinigungsschnur im Kaliber .30
4) Kimme und Korn (Montagebohrungen für den Kornsattel sind durch das Laufkürzen und Gewindeschneiden nicht mehr vorhanden)
Zustand: siehe Fotos
Versand mit „overnite Transport Service GmbH“ nur innerhalb Deutschlands an die bei egun hinterlegte Adresse. Der Käufer trägt die Versandkosten in Höhe von 65,00 Euro. ____________________________________________________________________________________________________________
Da es sich um eine Privatverkauf handelt:
Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt. Darüber hinaus gilt folgendes und der Käufer akzeptiert diese Bedingungen durch Gebotsabgabe.
Der Verkäufer versichert, dass es sich bei den genannten Gegenständen um von ihm rechtmäßig erworbenes Eigentum handelt und dass an ihnen keine Rechte Dritter bestehen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Verkauf innerhalb von zwei Wochen unter Angaben der Personalien des Erwerbers der zuständigen Behörde mitzuteilen und ihr die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Übergangs vorzulegen. Der Verkäufer hat sich versichert, dass der Käufer über eine entsprechende Erwerbsberechtigung verfügt. Für Jagdscheininhaber genügt für Jagdlangwaffen die Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheins. Ansonsten ist ein gültiger Voreintrag in der Waffenbesitzkarte des Käufers erforderlich.
Der Käufer kauft die Waffe wie besehen, in diesem Fall durch das Angebot vollumfänglich dargestellt, und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Er hat den Erwerb innerhalb einer Frist von zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Kaufvertrag bestehen nicht. ____________________________________________________________________________________________________________
Kaufabwicklung:
1) Der Käufer gibt das höchste Gebot ab.
2) Der Käufer übermittelt an den Verkäufer die oben benannten Dokumente, Kopie des Personalausweise und nennt seine zuständige Waffenbehörde.
3) Der Verkäufer klärt Echtheit und Gültigkeit der Dokumente mit der jeweiligen Behörde.
4) Der Verkäufer teilt dem Käufer nach positiver Prüfung der Gültigkeit und Echtheit der Dokumente durch die zuständige Behörde die Kontodaten zwecks Überweisung mit.
5) Versand der Ware nach Zahlungseingang
6) Käufer und Verkäufer lassen die Waffe bei der jeweiligen Behörde auf der Waffenbesitzkarte ein- bzw. austragen.
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