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Guide Orion 635CS – Ultraleichtes High-End 640er Wärmebild-Vorsatzgerät

Das Guide Orion 635CS setzt neue Maßstäbe in der Oberklasse der Thermal-Clip-On-Geräte.
Speziell entwickelt für die professionelle Nachtjagd, vereint dieses kompakte Wärmebild-Vorsatzgerät eine extrem hohe Sensorauflösung von 640 × 512 Pixeln mit einem verschwindend geringen Gewicht von gerade einmal 285 Gramm.

Als eines der leichtesten Vorsatzgeräte seiner Klasse beeinflusst das Orion 635CS die Balance Ihrer Jagdwaffe nicht und garantiert ein kompromissloses, natürliches Führigkeitsgefühl.

ApexVision-S1 & KI-gestützte Hyper-Light 2.0 Bildverarbeitung

Das Herzstück des Orion 635CS ist die bahnbrechende ApexVision-S1 Systemarchitektur.
In Kombination mit einem 35 mm F0,9 Objektiv und einem extrem empfindlichen Sensor (NETD ≤ 15 mK) erfasst das Gerät selbst kleinste Temperaturunterschiede bei Nebel, Regen oder extremer Kälte.

Robust, Durchdacht & Extrem Ausdauernd

Technische Daten auf einen Blick

Sensor-Typ Ungekühlter VOx Infrarotdetektor (12 µm Pitch)
Sensor-Auflösung 640 × 512 Pixel
Thermische Empfindlichkeit NETD ≤ 15 mK (höchste Detailauflösung)
Objektivlinse 35 mm F0,9
Erfassungsreichweite Bis zu 1800 m
Sehfeld (auf 100 m) 12,5° × 9,4° / ca. 22 m Breite
Optische Vergrößerung 1x (ideal als Vorsatzgerät)
Display 0,49" AMOLED (1920 × 1080 Pixel)
Farbpaletten 7 Modi (White Hot, Black Hot, Red Hot, Green Hot, Iron Red, Blue Hot, Sepia)
Akkutyp / Laufzeit Wechselbarer 18500 Li-Ion Akku / Bis zu 6,5 h
Schussfestigkeit Bis zu 6000 Joule
Schutzklasse IP67 (wasser- und staubdicht)
Abmessungen (L x B x H) 99 × 73 × 68 mm
Gewicht Ultraleichte 285 g

Lieferumfang

Hersteller:
Guide Sensmart Technology GmbH
Neumeyerstrasse 30
90411 Nürnberg, DE
info.eu@guideir.com

Eu verantwortliche Person
Guide Sensmart Technology GmbH
Neumeyerstrasse 30
90411 Nürnberg, DE
info.eu@guideir.com

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

 

 

 




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