ZEREMONIENSCHWERT VON GENERALSTABSOFFIZIEREN UND Beamten Länge klinge 81 cm. Klinge inklusive griff 95cm Die Französische Revolution sowie die Unterdrückung der Zünfte stimulierten die Kreativität der Messerhersteller und markierten bis zur Restaurierung die schönsten Seiten der Rüstungsindustrie Frankreichs. Ab dem Konsulat betrifft diese Erneuerung den gesamten Militärstaat, das außerhalb des Dienstes getragene Schwert ist unverzichtbar. Diese neue Mode zeichnet sich durch Brillanz und Leichtigkeit aus. Dieses Prunkschwerter zeugt vom Rang und den finanziellen Mitteln des Besitzers, von der Qualität ihres Trägers. der Griff ist aus Perlmutt, der Handschutz ist mit einem Pflanzenmuster mit einem Löwenkopf in der Mitte (Bezug auf das Offizierskorps). Der Quillon ist im Kopf eines Adlers und die Tastatur aus Spinnennetz, Symbol der Loyalität gegenüber dem Kaiser und Symbol des Generalstabsoffiziers. Der Knauf stellt einen Bärenkopf oder ein Hundekopf dar. Die Klinge ist gebläutet und mit Pflanzenmotiven und Trophäen eingraviert. Erstes Imperium Frankreich. Vergoldeter Griff, Vorderseite mit einem Spinnennetz (Symbol der Generalsoffiziere, Netz treibt alles in seine Mitte!). Griff aus Perlmutt (siehe Bild). Klinge mit restlichen Gravuren. Ohne Scheide. GENERALSTABSSCHWERT MIT SPINNENNEBE Griffe AUS PERLMUTT. GRAVIERTE SOLINGENER KLINGE VERGOLDET UND GEBLÄUT! Es handelt sich hierbei um ein antikes Blankwaffen-Objekt aus dem 19. Jahrhundert, das einen Offiziersdegen/ Beamtendegen darstellt. * Griffgestaltung: Der Griff ist beidseitig mit Perlmutt verziert und das Griffende ist kunstvoll in Form eines Löwenkopfes gestaltet. * Parierschild: Das Parierschild (auch Klaviatur genannt) weist eine detaillierte Ziselierung auf, die eine Art Spinnennetz und einige florale Muster zeigt. * Herkunft & Zeitraum: Der Stil ähnelt Modellen aus der Zeit des Ersten Französischen Kaiserreichs (Napoleon) oder der Restauration (1815-1830), wobei vergleichbare Stücke auch in anderen Regionen wie Baden oder Württemberg gefertigt wurden. ACHTUNG! WICHTIGER HINWEIS! Aufgrund der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit dem Kauf an. Ab sofort schreibt das neue EU-Gesetz vor, nachfolgenden Vermerk aufzuführen: "Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware, sofern nicht anders beschrieben. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung und keine Rücknahme übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten . .Keine sachmängelhaftung

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