Sig Sauer MPX Dark Earth Luftgewehr inkl. Red Dot 4,5 mm Diabolo
Hochwertige Nachbildung der Sig Sauer MPX im Kaliber 4,5 mm (.177) inkl. original Sig Sauer Red Dot 1x20mm mit 3MOA Absehen, einstellbarer Helligkeit und Montage. SIG RPM (Rapid Pellet Magazine) Das Modell verfügt über ein innovatives mehrschüssiges Magazin für Diabolos mit einer Kettenzuführung. Das patentierte Pellet-Antriebssystem des RPM führt in 3,5 Sekunden problemlos bis zu 30 Schuss zu. Special Features: 30 Schuss RPM-Magazin Aluminium Handguard Gezogener Stahllauf 8“ Moderner Synthetikschaft Manuelle Sicherung R.I.S.-Vorderschaft Metallgehäuse Einstellbare Flip-Up Visierung 22mm Railschiene Sig Sauer Red-Dot: Das Sig Sauer Red Dot wird inkl. AAA Batterie geliefert und verfügt über zwei Modi: Drückt man einmal ON bleibt der Punkt gleich, drückt man ein zweites Mal ON ist die Helligkeit 18-fach einstellbar. Das Red Dot wiegt 172 g und ist 75 mm lang. Das 3MOA Absehen lässt sich in der Höhe und seitlich verstellen.
Technische Daten
Antrieb: CO2
Energie: max. 170 m/s
Geschossgeschwindigkeit: 170 m/s
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Magazinkapazität: 30 Schuss
Verkauf an Berechtigte ab 18 Jahren - Altersnachweis erforderlich!
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier:
http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
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