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GPO Spectra 6x 4,5-27x50 LR Pro FFP CW – Meistere die Distanz auf jedem Terrain

Dieses Zielfernrohr ist das ultimative Werkzeug für das anspruchsvolle Long-Range-Schießen und das präzise Schießen auf extreme Distanzen.
Dank der perfekt abgestimmten Kombination aus enormer 27-facher Vergrößerung, überragender Lichttransmission und dem taktischen Absehen in der ersten Bildebene behältst du selbst bei schwierigsten Lichtverhältnissen stets die absolute Kontrolle.
Ob beim weiten Schuss im Gebirge oder auf der Schießbahn – diese Optik liefert dir genau die Verlässlichkeit, die über Erfolg oder Mißerfolg entscheidet.
Erlebe eine neue Dimension der Zielansprache, die maximale optische Leistung mit kompromissloser mechanischer Präzision im rauen Jagdalltag oder auf dem Schießstand vereint.

Die Highlights des GPO Spectra 6x 4,5-27x50 LR Pro FFP CW:

Technische Daten auf einen Blick:

Merkmal Spezifikation
Vergrößerung 4,5x–27x
Sehfeld auf 100m 7,1–1,3m
Objektivdurchmesser 50mm
Austrittspupille 9,5–1,9mm
Augenabstand 100mm
Klickverstellung 1cm / 100m
Parallaxeinstellung 25m bis unendlich
Transmission 91%
Länge 359,6mm
Mittenrohrdurchmesser 34mm
Gewicht 826g
Außendurchmesser Objektiv 57,5mm
Außendurchmesser Okular 44,5mm
Absehen LR Pro (FFP)

Kompakt, robust und kompromisslos führig

Mit einer Gesamtlänge von gerade einmal 359,6 mm und einem Gewicht von 826 Gramm bleibt deine Büchse trotz der enormen Leistungsdaten erstaunlich agil und führig.
Das extrem widerstandsfähige Gehäuse schützt die High-End-Optik zuverlässig vor harten Stößen.
So genießt du maximale Performance auf der Langdistanz, ohne dein Setup unnötig schwer oder unhandlich zu machen.

Lieferumfang:

 

Hersteller
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

EU verantwortliche Person
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist


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