Ich verkaufe ein Zielfernrohr: UTG BUG BUSTER 3-9x32 AO, RGB Mil-Dot mit Staubschutzklappen und 2 Picatinny Schnellverschlußringen Hatte es auf einer SIG 522 montiert, wo es excellente Dienste leistete. Nun ist die Waffe wech und das ZF über. Es ist gebraucht; Gebrauschsspuren kann ich keine sehen, aber es ist eben gebraucht - daher habe ich leichte Gebrauchsspuren ausgewählt. Hier noch eine Beschreibung aus dem Netz: Dies ist ein sehr gutes Zielfernrohr für Luftgewehre, KK-Gewehre und zum Armbrustschießen mit Dioptrien- und Parallaxeausgleich. Das feine MIL Dot Absehen kann in verschiedenen Farbtönen sehr dezent bis stark (einstellbar) beleuchtet werden. Wenn man frei stehend schießen muss, ist die kleine Vergrößerung besser, weil man sonst vor lauter Wackeln nicht zum Schuss kommt. Kann man jedoch die Waffe anlegen, so ist eine hohe Vergrößerung für den präzisen Schuss sinnvoller. Das können Sie bei diesem Glas je nach Situation stufenlos einstellen. Es ist eine herausragende Eigenschaft dieser Optik, dass auf sehr nahe Entfernungen (ca. ab 5m) geschossen werden kann. Die Parallaxe ist an der Optik (vorne am Objektiv) entsprechend einstellbar. Und noch ein paar Daten: Vergrößerung: 3 - 9fach Mittelrohrdurchmesser: 1 Zoll Objektivdurchmesser: 32 mm Absehen: 9 Punkt Mil-Dot, beleuchtet Beleuchtung: Umstellbar RGB (rot, grün, schwarz (unbeleuchtet)) oder 36 Farben Sichtfeld (FOV) bei 100 yards (91,4 m): 37.7' - 14' Augenabstand: 4.2 - 3.2 Zoll (10,67 - 8,13 cm) Austrittspupille: 10,6 mm - 3,6 mm Klickwert (MOA) bei 100 yards (91,4 m): 1/4 Zoll Länge: 216 mm Gewicht: 13.9 oz (ca. 394 g) Parallaxebereich: 3 Yds (2,74 m) - unendlich Batterietyp: CR1632 3V Die Beleuchtung habe ich nie benutzt/ ausprobiert, kann also nicht sagen ob und wie sie funktioniert. Habe noch ein Bild aus dem Netzt dazu hochgeladen, weil es darauf ganz gut zu erkennen ist, finde ich. Und zum Schluß: Es handelt sich um einen Privatverkauf. Dies ist eine Versteigerung im Sinne§156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Sogenannte Spaßbieter verpflichten sich, bei Nichtabnahme des gekauften Artikels, aus welchen Gründen auch immer, 20 % des Gebotspreises als pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Jeder Bieter erkennt diese Klauseln mit Gebotsabgabe an. Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01) Da es sich hier um eine Privatauktion handelt schließe ich jegliche Sachmängelhaftung,Gewährleistung, Rückgaberecht sowie Garantieansprüche aus. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.


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