Sie bieten auf einen bayrisches Infanteriegerwehr M/71, das ich von einem Sammlerkollegen übernommen habe. Hersteller Waffenfabrik Amberg, Baujahr und Ausgabe an die Truppe 1878. Kaliber 11.15x60R. Truppenstempel 16.R.R.233. Ich vermute 16. Bayrisches Reserve Infanterieregiment, Waffe Nr. 233. Sehr gut erhaltenes Gewehr, nummerngleich bis auf die Kreuzschraube, die mal ersetzt wurde. Lauf gut, siehe Bilder. Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen, Bei Fragen kontaktieren Sie mich bitte. Abholung natürlich auch möglich, wäre mir auch am liebsten. Export und Versand ins Ausland ausschließlich über einen einen deutschen Waffenhändler, der mit der Ausfuhrabwicklung vertraut ist. Da ich Privatverkäufer bin, schliesse ich generell Garantie nach EU Recht, jegliche Gewährleistung, Umtausch, Rücknahme und Nachverhandlung aus. Versand erfolgt mit zertifiziertem Unternehmen. Die Kosten und das Risiko des Versandes trägt der Käufer. Versandkosten bitte erfragen, hab ich mal fiktiv mit 1 € angegeben. Da die Waffe ca. 1,35 m lang ist, muss ich mich erst nach den genauen Kosten erkundigen. Abholung natürlich auch möglich, wäre mir auch am liebsten. Export und Versand ins Ausland ausschließlich über einen deutschen Waffenhändler, der mit der Ausfuhrabwicklung vertraut ist. Da ich Privatverkäufer bin, schliesse ich generell Garantie nach EU Recht, jegliche Gewährleistung, Umtausch, Rücknahme und Nachverhandlung aus. Versand erfolgt mit zertifiziertem Unternehmen. Versand und Export ins Ausland kann ausschliesslich über einen Deutschen Waffenhändler erfolgen, der mit der Ausfuhrabwicklung vertraut ist, die Organisation des Exports obliegt dem Käufer. Zum Erwerb ist die 21 stellige Personen NWR-ID und die 21 stellige Erlaubnis NWR-ID notwendig. Informationen im Rahmen der neuen Produktsicherheitsverordnung: Bei der angebotenen Ware handelt es sich um eine gebrauchte Waffe, die einen historischen Wert als Sammlerstück hat und zudem als Antiquität zu bezeichnen ist. Entsprechend der Ziff. 18 der VERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates" ist diese Verordnung auf dieses Sammlerstück nicht anwendbar.

 



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