Zur INFO:
Die technische Prüfung (Beschussprüfung) Dies bezeichnet die amtliche Prüfung von Böllern und Modellkanonen (z. B. durch ein Beschussamt), um deren Sicherheit zu garantieren.
Beschusspflicht: Werden Böllergeräte zum sportlichen oder traditionellen Böllerschießen verwendet, müssen diese gemäß Beschussgesetz (BeschG) alle fünf Jahre geprüft werden.
Voraussetzung: Für das Böllerschießen ist eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Umgang mit Schwarzpulver zwingend erforderlich
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