Aus den Erfahrungen des Inhabers „Rote“ für das Sammelgebiet „Europäische Militärpistolen des 20. Jahrhunderts:

Um einen „Bedürfnisnachweis“ zu erbringen, braucht es für die Waffenbehörde nur ein hinreichendes „Motiv“ mit „Sammelplan“. Oft reicht das aber nicht aus, denn aus dem in Deutschland politisch gewollten „Narrativ“ - möglichst restriktiv den allgemeinen Waffenbesitz in Deutschland so gering wie möglich zu halten – werden daher als Bedürfnis „0815“-dokumentierte Sammlermotive abgelehnt.

Klar, da mag es durchaus regionale Unterschiede geben, weil die Waffensachbearbeitungen lokal mal so oder so ticken. Generell gilt i.d.R. beim Bedürfnisnachweis: Nicht kleckern, sondern klotzen! Also gleich eine Dokumentation, die der Waffenbehörde eine ernsthafte und fundierte „Sammlerkompetenz“ vermittelt. Das Sammelgebiet lässt sich natürlich auch auf Langwaffen, „Polizeiwaffen“, „Behelfswaffen“ usw. umschreiben oder erweitern.

Alles Weitere mit den Kosten und tieferen Einblicken zum erfolgreichen Sammelgenehmigungsantrag nach unserem Kontakt.




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