Grabenmagazin für ein Gewehr 98. Es handelt sich hierbei nicht um einen verbotenen Gegenstand da das Magazin fest mit der Waffe verbunden ist. Dadurch gilt es nicht als Wechselmagazin, sondern gehört zur Waffe. Da es sich um eine Privat-Auktion handelt, verzichtet der Käufer auf Garantie, Rücknahme oder Nachverhandlungen. Gekauft wie beschrieben und auf den Bildern ersichtlich. Gebote aus dem Ausland werden nicht akzeptiert und sofort gelöscht.


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