Sie bieten auf abgelaufene Luftdruckkartuschen für
Fragen und weitere Detailbilder gerne per Mail.
Bitte beachten: Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.
0.5.1.1 10 m Luftgewehr und 10 m Luftpistole: Zugelassen sind Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen mit einer Geschossenergie bis 7,5 Joule. Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.
Mitteilung der Technischen Kommission des Deutschen Schützenbundes: chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2022/TK_Schiessen_Kartuschen_08-12-2016.pdf
Die Technische Kommission empfiehlt daher folgende Vorgehensweise: Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.
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