Wurde in 2017 angeschafft, höchstens 2x abgefeuert, befand sich ansonsten immer in der OVP (verkratzt - siehe Foto) und wurde abgesperrt aufbewahrt. Rechtlicher Hinweise: Die Abgabe der Schusswaffe erfolgt nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Wer die tatsächliche Gewalt über die Schreckschusspistole außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben möchte, bedarf einer behördlichen Erlaubnis in Form eines "Kleinen Waffenscheins". Wer mit der Waffe außerhalb einer Schießstätte oder eines befriedeten Besitztums (Zustimmung des Inhabers des Hausrechts erforderlich) schießen möchte, bedarf einer behördlichen Erlaubnis in Form einer Schießerlaubnis. Dies gilt grundsätzlich auch an Silvester.

Baureihenzulassung für Pistolen / Revolver
PTB-Nr.:   778
weitere Angaben:  

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