Dieses ist an alle Gesetzeserfinder und den Egun Webmaster : es handelt sich hierbei nicht um einen verbotenen Gegenstand da das Magazin fest mit der Waffe verbunden ist und dadurch gilt es nicht als Wechselmagazin sondern gehört zur Waffe. Es handelt sich um ein seltenes Grabenmagazin welches zur Kampfwertsteigerung gebaut wurde. WAA gestempelt. Der Zubringer und die Feder sind natürlich dabei aber nicht auf dem Bild abgebildet. Da es sich hier um ein Private Auktion handelt verzichtet der Gewinner der Auktion auf Garantie, Wandlung oder Rücknahme


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