Verkaufe hier im Auftrag einen Revolver im Kal. 4mm Lang , der Revolver ist Bedürfnisfrei und wird nicht aufs Kontingent angerechnet. Für den Erwerb ist keine Sachkundeprüfung erforderlich, nach Beantragung des Voreintrages zum Erwerb dieser Waffe im Kal.4mm Lang wird nach Überprüfung eine WBK ausgestellt. Ein relativ kurzer Weg eine WBK ausgestellt zu bekommen. Ich hoffe das war so richtig erklärt, wer es genauer wissen möchte sollte sich mit der entsprechenden Behörde in Verbindung setzen. Abgegeben wird die Waffe nur an Personen mit WBK und gültigem Voreintrag! Der Revolver befindet sich in kaum gebrauchten Zustand.


Copyright (c) 2002-2025 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an.

ImpressumKontaktzur Web-AnsichtEU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten
request time: -1763806946.341931 sec - runtime: 1763806946.346116 sec