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GPO Spectra 6x 1-6x24i G4i GLAS

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GPO Spectra 6x 1-6x24i G4i Glas – Das Premium-Zielfernrohr für die Drückjagd

Das GPO Spectra 6x 1-6x24i G4i Glas ist die perfekte Wahl für Jäger, die bei der Bewegungsjagd und dem flüchtigen Schuss keine Kompromisse eingehen wollen.
Dieses High-Performance-Zielfernrohr kombiniert einen echten 1-fach-Zoom für die intuitive Zielerfassung mit beiden geöffneten Augen und einen flexiblen 6-fach-Zoom für präzise Schüsse auf mittlere Distanzen.
Ausgestattet mit dem klassischen G4i Glas-Absehen bietet es eine extrem saubere, kontrastreiche Optik für den entscheidenden Moment im Revier.

Die Highlights des GPO Spectra 1-6x24i (G4i Glas):

Technische Daten auf einen Blick:

Merkmal Spezifikation
Vergrößerung 1x – 6x (6-fach Zoom)
Objektivdurchmesser 24 mm
Sehfeld auf 100 m 42 m (bei 1x) bis 7 m (bei 6x)
Mittenrohrdurchmesser 30 mm
Absehen G4i Glas (beleuchtet, 2. Bildebene)
Transmission 90 % (GPObright™ Linsenbeschichtung)
Klickverstellung 1 cm auf 100 m (0,1 mrad)
Parallaxe 100 m parallaxfrei
Augenabstand 97 mm
Austrittspupille 9,5 – 4 mm
Gewicht / Länge 459 g / 282 mm
Außendurchmesser Objektiv: 30 mm / Okular: 45,8 mm

Robust, leicht und führig

Mit einem Gewicht von gerade einmal 459 Gramm und einer kompakten Länge von 282 mm bleibt Ihre Büchse extrem führig und optimal ausbalanciert.
Das stabile 30mm-Mittenrohr sorgt für höchste Schussfestigkeit und lässt sich problemlos auf allen gängigen Waffenplattformen montieren.

Lieferumfang:

 

Hersteller
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

EU verantwortliche Person
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist


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