Hersteller unbekannt, vermutlich Büchsenmacherfertigung, Lauflänge 120mm, 2 Reduzierhülsen, Hülsenausstosser. In Deutschland muss ein Einstecklauf nicht in die Waffenbesitzkarte des Eigentümers eingetragen werden, da der Erwerb und der Besitz gemäß Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2a der Anlage zu §2 Abs. 2–4 Waffengesetz (WaffG) erlaubnisfrei ist sofern der Einstecklauf für eine Schusswaffe bestimmt ist, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.

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