Heckler & Koch P8 Kaliber 9x19mm _______________________________________________________________________________________________________________________ Baugleich mit der Dienstwaffe der dt. Bundeswehr. Waffe wurde von mir als Jungjäger erworben. Seither habe ich sie kaum geschossen. Schussleistung weniger als 400 Schuss. Trefferbild super. (Wenn man Kurzwaffen schießen kann) Lackierung wurde mit einem speziellen Waffenlack selbst gemacht. Diese lässt sich aber problemlos wieder entfernen. Ich persönlich finde aber diese Lackierung "hat etwas besonderes..." Da dies ein privater Verkauf ist, verkaufe ich an den glücklichen Käufer nur, nachdem ich die EWB und Ausweiskopie bekommen habe und ein Kaufvertrag unterschrieben ist. In einer seperaten Auktion biete ich ebenfalls noch 5 passende Orginalmagazine von H&K 9x19an. Ansonsten viel Spaß für den Käufer mit dieser Waffe. _______________________________________________________________________________________________________________________ Haftungsausschluss: Privatverkauf!!!!Keine Rücknahme!!!! "Die Waffe wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Verkäufer schließt jegliche Sachmängelhaftung aus. Der Käufer bestätigt, die Waffe 'wie besehen' gekauft zu haben. Verkauf nur an Personen mit gültiger EWB (+Voreintrag). Der Verkäufer versichert, dass es sich bei den genannten Gegenständen um von ihm rechtmäßig erworbenes Eigentum handelt und dass an ihnen keine Rechte Dritter bestehen. Er versichert, dass ihm verborgene Mängel an den Gegenständen nicht bekannt sind und verkauft die Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Verkauf innerhalb von zwei Wochen unter Angaben der Personalien des Erwerbers der zuständigen Behörde mitzuteilen und ihr die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Übergangs vorzulegen. Der Verkäufer hat sich versichert, dass der Käufer über eine entsprechende Erwerbsberechtigung verfügt. Für Jagdscheininhaber genügt für Jagdlangwaffen die Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheins. Ansonsten ist ein gültiger Voreintrag in der Waffenbesitzkarte des Käufers erforderlich. Der Verkäufer hat sich im Falle der Veräußerung von Munition versichert, dass der Käufer, soweit er nicht über einen gültigen Jagdschein verfügt, über einen Munitionserwerbschein oder über eine Waffenbesitzkarte mit einem gültigen Vermerk verfügt. Ist der Erwerber Inhaber eines Jahresjagdscheins, gilt dies nur für den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen. Der Käufer kauft die Waffe wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Er hat den Erwerb innerhalb einer Frist von zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen. Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Kaufvertrag bestehen nicht. Mit seiner Unterschrift zu diesem Kaufvertrag bestätigt der Verkäufer zugleich den Erhalt des gesamten Kaufpreises in Form einer Barzahlung. Mit seiner Unterschrift zu diesem Kaufvertrag bestätigt der Käufer zugleich den Erhalt sämtlicher in diesem Vertrag aufgelisteter Kaufgegenstände."

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