Aus meiner Sammlung habe ich die o.a. Munition zu verkaufen. In der ungeöffneten- und unbeschädigten Originalverpackung befinden sich 10 Schachteln zu je 50 Patronen. Da die Munition älter als 15 Jahre ist übernehme ich keine Haftung für Folgeschäden bzw. Funktionsfähigkeit. Aufgrund der "kräftigen" Versandkosten bevorzuge ich Abholung. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition (§ 10) wird durch Eintragung in eine WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Sie kann auch durch einen Munitionserwerbsschein erteilt werden und gilt dann für den Erwerb 6 Jahre und für den Besitz unbefristet. WBK oder MES müssen im Original vorliegen.


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