Kombilehrgang
Grundlehrgang für den nichtgewerbsmäßigen Umgang
– ausgenommen das Herstellen –
Lehrgänge im Sprengstoffrecht bei einem der renommiertesten und Erfolg reisten Lehrgangsträger im Saarland.
Zum Wiederladen von Patronen oder zum Vorderladerschießen benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG. Dazu müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dies geschieht durch eine Prüfung, die im Anschluss an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 SprengG abgenommen und nach deren Bestehen ein Prüfzeugnis ausgehändigt wird.
Durch unsere langjährige Erfahrung im aktiven sportlichen Großkaliberschießen und Vorderladerschießen in Rundenwettkämpfen, Kreismeisterschaften und Landesmeisterschaften wissen wir, wovon wir im Lehrgang sprechen. Mehr Kompetenz finden Sie im Saarland nicht.
Der Lehrgang findet in 66453 Gersheim statt und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Termin:
(sofern noch Lehrgangsplätze frei sind)
11. – 13. Oktober 2025
Nach der Anmeldung nehmen wir Kontakt mit ihnen auf, zwecks Infos und Erhebung weiterer Daten.
Spätestens zum Lehrgangsbeginn muss dem Lehrgangsträger die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie beantragen müssen, im Original übergeben werden.
Wir verbleiben mit sportlichen Grüßen
Uwe Kotthaus
Schauen Sie sich auch unsere weiteren Lehrgänge und Seminare an unter
https://akademie-waffenwesen.de
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