⚠️ Klare Botschaft im Revier – Schild „Jagdliche Einrichtung – Betreten verboten!“

Das Schild „Jagdliche Einrichtung – Betreten verboten!“ dient der eindeutigen Kennzeichnung jagdlicher Anlagen wie Hochsitze, Kirrungen, Wildruhezonen oder Fütterungen. Es schützt vor unbefugtem Betreten und weist rechtssicher auf die besondere Funktion der Einrichtung hin.

Schützen Sie Ihre Einrichtungen und machen Sie deren Bedeutung für Außenstehende unmissverständlich klar – mit einem langlebigen Schild für den jagdlichen Einsatz.




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