Mit Dem Kauf wird dieser Hinweis bestätigt.
Kauf und Besitz von SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) sowie der dazugehörigen Munition sind ab 18 Jahren ohne Erlaubnis möglich.
Wichtig:
Rechtlicher Hinweis:
Das Führen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG).
Baureihenzulassung für Pistolen / Revolver | |
PTB-Nr.: | 1014 |
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