Am 26.11.2024 um 10:14:48 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:

Gültiger Beschuss ist nicht ganz richtig - die Waffe unterliegt nicht der Beschusspflicht. Eine Ausnahme von der Beschusspflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nr. 3b Beschussgesetz, wonach Feuerwaffen, die vor dem 01.01.1891 hergestellt und nicht verändert worden sind, nicht der Beschusspflicht unterliegen.

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