Kaiserreich Gewehr 88 von 1890 als Alt-Deko mit BKA-Abnahmestempel und Riemen. Der Karabiner befindet sich in einem guten gebrauchten Zustand. Zur Information für die Erwerbsberechtigung für Alt-Deko-Waffen: Die Erklärungen dazu sind auch hier bei E-Gun in den Hilfe-Themen hinterlegt. In Kürze: Grundsätzlich benötigt man eine Waffenbesitzkarte für Alt-Deko-Waffen. Einfach zur (Kreis-)Polizeibehörde gehen oder dort online eine Waffenbesitzkarte für Alt-Deko-Waffen beantragen. Diese bekommt problemlos ohne Sachkunde- und Bedürfnisnachweis. Dort z.B. Gewehr 88 in der Waffenbesitzkarte vortragen lassen und fertig.


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