aus nachlass -- Klingen-Länge 26 cm Länge 39 cm---scharf sauberst ---wuchtige Klinge hinten bis zu 8mm breit ---Bestempelung G.HaatsIn Internet gibts mehr zu diesem Messermacher--Griff verm. Mammutelfenbein mit dem erwähnten Bild--Scheide aufwendig gemacht starkes festes Leder etwas lagerspuren ---da in Deutschland Messer ab 4 cm Klingenlänge von WaffG erfasst sind bitte Altersnachweis (kein Witz siehe 3.WaffRÄndGes § 42) die ges Bestimmungen betr solcher "Schwerter" sind zu beachten--und jetz bei der 6cm-Messer Hysterie erst recht!-- Privatauktion gem EU recht oh Garantie und Rücknahme-- NO EU WIDE SHIPPING !! Nach einer unfreiwilligen Recherche zu Blankwaffenbestimmungen in div EU Staaten fand ich ein derartiges rechtschaos dass mir der Export schlicht zu riskant ist--Anm ich weis dass in einigen Eu-Ländern Klingen dieser Art schon erfasst sind--man lese die Eu-Richtlinie 2017/853 damit begann das durcheinander und da steht auch was noch alles verboten wird--da ich diese flut an neuen bestimmungen in jeweiliger landessprache nicht nachlesen kann muss ich annehmen dass es verboten ist--


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