Patronen 4mm M20, die nicht mehr im Handel zu bekommen sind.

Sie bieten auf zwei historische Dosen, siehe Bild. Die linke Dose ist originalverschlossen, die rechte Dose hat einen Restbestand als Inhalt.

 

 

Zur Erlaubnispflicht erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:

WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 1.2
 

Für den Erwerb und Besitz von Munition (z.B. im Kaliber 4 mm M20) nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nummer 1.2, die für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmt ist, bedarf es nunmehr einer Erlaubnis, wobei auf einen Bedürfnisnachweis verzichtet wird.

Das heißt, Sie müssen eine Erwerbserlaubnis für diese Patronen besitzen!

 








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