Sie bieten auf ein sog. Grabenmagazin passend für 98er Mauser Karabiner/Gewehre. Solche Arbeiten wurden oft gegen Ende des 2. WK provisorisch aus vorhandenen MG13 Magazinen hergestellt um die Magazinkapazität zu erhöhen. Ich habe dieses Stück vor vielen Jahren mal auf der Börse in Kassel erworben und seitdem hat es im Schrank gelegen. Vielleicht kann es jemand brauchen.

Das Bild mit dem 98k sniper dient nur der Veranschaulichung und ist nicht Bestandteil der Auktion.

Bei Fragen einfach mailen. Beachten Sie auch meine anderen Auktionen. Es lohnt sich.

"Das Grabenmagazin für das Gewehr 98 ist nicht verboten! Da das Gewehr 98, eine Repetierlangwaffe ist und das Grabenmagazin fest eingebaut wird und dadurch kein Wechselmagazin ist, ist das Grabenmagazin nicht verboten."

FAQ des VDB zum 3. WaffRÄndG & NWR-II mit Antworten des BMI Version 1.10 - 23.03.2022

 

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