Grabenmagazin für K98k und Klone für ca. 20-25 Patronen 8x57 IS.

 

Es wird nur das Magazin angeboten, die Waffe dient nur der Veranschaulichung.

Das Grabenmagazin ist nicht verboten, da es fest mit der Repetierwaffe verbunden ist.

Durch einen Ausbau des Magazinkastens geht die Eigenschaft als Magazin verloren, weil keine Magazinlippen vorhanden sind.

Die Aufgabe der Magazinlippen, das zurückhalten der Patronen, übernimmt bei diesen Waffen die Schloßhülse.

 

Privatverkauf, daher keine Rücknahme, Umtausch o.ä. 

 

Mobiltaugliche Galerien bei TRIXUM.DE




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