D&H INDUSTRIES INC. .458 SOCOM Magazine 10rd Steel Black für AR15 AR-15 AR Großkaliber Umbau
Ich trenne mich hier von eineigen Real Steel Teile, da ich keine Verwendung mehr dafür habe.
Es werden hier nur diese beschriebenen Teile angeboten, andere Teile habe ich nicht / oder stehen nicht zum Verkauf.
Verkauf wird hier ein Blechmagazin von D&H INDUSTRIES INC. im Cal .458 (> eigentlich Größe und Abmaße eines 30rd AR15/M16 Magazins).
Bitte beachten, das hier eine kleine Ausfräßung auf der Vorderseite des Magazines ist, damit hier die Großkaliber Patronen sauber geführt werden (ist herstellerseitigt so, also keine DIY Dremel Aktion!).
Das Magazin hat max 20 Schuss durch und ist somit im Bestzustand.
Wegen Systemwechsel staubt das Teil nur noch ein und freut sich auf die „artgerechte“ Nutzung bei jemand anderem.
Auf Grund der Baukastenbauweise (Wie alle AR15 Blechmagazine) lässt sich hier der Follower ohne Probleme tauschen.
Einen MagPul Follower (gelb) für 223/5.56 lege ich bei Sofortkauf mit bei.
Verkaufe auch noch einen kompletten kurzen UTG „fixed. Stock“ mit Buffertube Springs und Buffer.
Einfach in meine anderen Auktionen nachsehen.
Zustand der Teile sind den Bildern zu entnehmen!
In dieser Auktion enthalten ist (wie oben beschrieben):
Das Magazin entspricht den deutschen Richtlinien für Magazine (nicht über 10 Schuss) und ist somit frei verkäuflich.
Verkauf als Privatperson, die Artikel benutzt bzw. Bastelware und ohne Rückgabe, Widerrufsrecht, Garantie, Umtausch oder Haftung und unter Ausschluss jeglicher Sachmängel & Personenhaftung. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann und werde ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Copyright (c) 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an. Impressum • Kontakt • zur Web-Ansicht • EU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten |