Entfernung | Geschwindigkeit |
---|---|
0 m | 235 m/s |
50 m | 219 m/s |
100 m | 204 m/s |
Entfernung | Energie |
---|---|
0 m | 52 J |
50 m | 46 J |
100 m | 40 J |
Verkauf nur gegen Vorlage einer Erwerbsberechtigung!
Hinweis zum Verfahrensablauf: Vorlage der Erwerbsberechtigung
Auszug aus der AWaffVwV vom 5. März 2012
A 34.2 WaffVwV:
....
(IV) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einer WBK oder aus einer Ersatzbescheinigung
nach § 55 Absatz 2, so ist diese vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 34 Absatz 2.
(V) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einem Jagdschein, so ist dieser vorzulegen;
für das weitere Verfahren gilt § 13 Absatz 3 Satz 2.
....
(VIII) Im Versandhandel können auch beglaubigte Kopien verwendet werden.
>> Bei Erwerb ist uns zwingend das ORIGINAL der EWB oder eine beglaubigte Kopie zuzusenden <<
Versand von Munition erfolgt per Overnite mit ID-Prüfung:
Versandbedingungen:
500 Schuss wiegen 2kg
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