Anschütz Rep. Gew. Mod. 1450. Kal. 22 lfb.
Waff. Nr. 1110610
Hersteller Anschütz. Bj. 1976.
Gesamtlänge 95 cm. Lauflänge 47 cm. Kal. 22 lfb. Mit sehr guten Laufzustand.
Verstellbare Visierung mit Perlkorn im Kornschutz.
Eine 11 mm Schiene für ZF- Montage ist vorhanden.
Rausnehmbares Magazin für 10 Patronen.
Der Pistolengriff hat eine Fischhautverschneidung.
Die Waffe ist, außer mit leichten Lagerspuren, als neuwertig zu bezeichnen.
Wichtiger Hinweis:
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Als Händler garantiere ich für den einwandfreien Zustand . Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Versandkosten trägt jedoch der Käufer.
Waffen und Munition werden gegen Zusendung (Postweg) der Original EWB oder einer Behördlich beglaubigten Kopie versendet. Eingescannte , Fotografierte oder mit Fax gesendete Erwerbsberechtigungen können von mir anerkannt werden.
Desweiteren benötige ich zudem die Fax-Nr. oder die Anschrift der für Sie zuständigen Behörde für die gesetzlich vorgeschriebene Weitermeldung.
Versand erfolgt dann i.d.R. nnerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der EWB.
AGB - Hinweis siehe myGun
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Die Bearbeitung kann logistisch schneller erfolgen wenn Sie mir zu Ihrem Benutzernamen auch Ihren Namen per E-Mail senden . Eventuelle Anfragen können dadurch leichter und schneller beantwortet werden.
Danke ! Ihr Peter Asplund—Fa.Scanarms
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Kundenbesuche sind nach Terminvereinbarung jederzeit möglich.
Information zu NWR-IDs
Liebe Kunden,
seit dem 01.09.2020 ist das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.
Deshalb benötigen wir zwingend Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zur Überkassung einer Waffe.
•Ihre Personen-ID (beginnt mit einem P),
•die Erlaubnis-ID Ihrer WBK(s) (beginnt mit einem E)
•die Nummer Ihrer WBK bzw. Jagdschein
•die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum Ihrer WBK
•Ihren Geburtstag und -ort
Diese Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei der Waffenbehörde.
Sollten Sie diese noch nicht von Ihrer Behörde zugesandt bekommen haben, bitten wir Sie darum, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post bei Ihrer Waffenbehörde anzufordern, damit wir für Sie auch nach dem 01.09.2020 noch alle Dienstleistungen direkt durchführen können.
Vielen Dank
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