Sie beiten auf ein Hawken-Rifle Perkussions–Gewehr / Büchse Kal .45 INVESTARM mit Stecher neuwertig Gesamtlänge: 1600mm. Lauflänge: ca. 730mm. Gewicht: ca. 4,2kg. Einschüssiges Schwarzpulver Gewehr im Hawken-Style. Buntgehärtetes und graviertes Perkussions-Schloss. Stecher Abzug. Gezogener Achtkantlauf. Höhen- und seitenverstellbare Visierung. Rechtsschützen Messingbeschlagteilen und Patchbox. Das Gewehr ist in einem fast neuwertigen Zustand, ich nehme an ungeschossen. Es stammt aus einem Nachlass. Gerne schicke ich auf Wunsch noch mehr Bilder. Um die Versandkosten niedrig zu halten wird die Büchse zerlegt verschickt. ALTERSNACHWEIS NICHT VERGESSEN. Die Bilder sind Teil der Beschreibung. Ich bemühe mich den Artikel so genau wie möglich zu beschreiben! Der Verkauf von Waffen an Personen unter 18 Jahren ist nicht möglich! Ich benötige einen Altersnachweis und der ist unverzüglich nach Auktionsende rüber zumailen. Da ich Privatperson bin, verkaufe ich alles unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bitte stellen Sie Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Treuhandservice lehne ich definitiv ab. Versand ins Europäische Ausland nur nach vorheriger Absprache. Sollten Steuern und Zölle anfallen bei dem Versand ins Ausland, trägt der Käufer diese anfallenden Abgaben. Spaßbieter werden mit 30% des Kaufpreises zur Kasse gebeten sowie Anwalts- und Gerichtskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Mitglieder mit 0 Bewertungen und ohne ID bitte vorher mit mir Kontakt aufnehmen, ansonsten werde ich den Käufer ( Bieter ) sperren. Inaktive Benutzer schließe ich ebenfalls aus. Nachdem in der Vergangenheit bereits das AG Bremen (Urteil vom 20.10.2005 - Aktenzeichen: 16 C 168/O5) entschieden hatte, dass eine im Einzelfall bei eBay verwendete Klausel, wonach Spaßbieter 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen haben, wirksam ist, hat nun auch das Landgericht Aurich (Urteil v. 12.12.2008 – Aktenzeichen: 1 S 244/08), Vorinstanz Amtsgericht Wittmund (Urteil vom 28.08.2008 – Aktenzeichen: 4 C 183/08 II), rechtskräftig entschieden, dass Spaßbieter Schadenersatz zahlen müssen


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