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Hinweis zum Verfahrensablauf: Vorlage der Erwerbsberechtigung

Auszug aus der AWaffVwV vom 5. März 2012

A 34.2 WaffVwV:

....

(IV) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einer WBK oder aus einer Ersatzbescheinigung

nach § 55 Absatz 2, so ist diese vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 34 Absatz 2.

(V) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einem Jagdschein, so ist dieser vorzulegen;

 

 

 


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